Informationen zur Magnetresonanztomographie (MRT)

Vor einer Kernspintomographie unabhängig von der untersuchten Körperregion sollten Sie Folgendes wissen:
  • Je nach Fragestellung und untersuchter Region liegt die Untersuchungdauer bei 15 bis 45 Minuten.
  • Es ist wichtig, dass Sie ruhig liegen, da die Aufnahmen sehr empfindlich für Bewegungen sind.
  • Bei der Untersuchung entstehen laute Klopfgeräusche. Daher wird Ihnen ein Gehörschutz angeboten.
  • Die anschließende Auswertung nimmt Zeit in Anspruch, die je nach Umfang der Untersuchung variieren kann.
  • Bei Patienten mit Angst vor engen Räumen kann eventuell ein Beruhigungsmittel notwendig sein. Unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln ist Autofahren oder vergleichbare Tätigkeiten nicht mehr möglich.
  • Sagen Sie bitte schon bei der Terminierung der Untersuchung Bescheid, wenn Sie Angst vor engen Räumen haben.
  • Bei wenigen Spezialuntersuchungen kann die Gabe eines Medikamentes zur Muskelentspannung notwendig werden. Auch dann verbietet sich das Autofahren, da dieses Mittel auch auf den Sehmuskel wirkt.
  • Sagen Sie bitte Bescheid, wenn bei Ihnen Implantate eingebracht wurden. Je nach Implantat kann es zu Bildstörungen kommen. Zudem sind eine Reihe von Implantaten nicht MRT-tauglich
  • Sie müssen sich für die meisten Untersuchungen nicht speziell vorbereiten. In Einzelfällen müssen Sie vor der Untersuchung bei uns Flüssigkeit trinken. Dann verlängert sich Ihr Aufenthalt in der Praxis um ca. eine Stunde.
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Gabe von Kontrastmittel

Häufig ist die intravenöse Gabe eines Kontrastmittels auf der Basis des Wirkstoffes Gadolinium erforderlich. Das Kontrastmittel hilft, Strukturen besser gegeneinander abzugrenzen und mögliche pathologische Prozesse sicherer zu erfassen.

Vereinzelt sind Unverträglichkeitsreaktionen wie allergische Reaktionen und Übelkeit beobachtet worden. Das in der Kernspintomographie verwendete Kontrastmittel ist nicht mit dem jodhaltigen Kontrastmittel in der Computertomographie vergleichbar und hat deutlich geringere Nebenwirkungen.

Nicht verabreicht wird das Kontrastmittel in der Schwangerschaft und bei hochgradiger Niereninsuffizienz.

Falls die Gabe von Kontrastmittel erforderlich ist, bringen Sie bitte den Kreatinin-Wert zum Termin mit!

Wann kann ein MRT nicht durchgeführt werden?

Eine Kernspintomographie verbietet sich bei:

  • Herzschrittmacher
  • Insulinpumpen, Opiatpumpen, jeweils im Körper implantiert
  • gewissen Implantaten im Mittelohr
  • Kochleaimplantat
  • Granatsplitter, insbesondere in Nähe von Blutgefäßen
  • Neurostimulatoren
  • Bei magnetisierteren Gefäßclips bei Z.n. Aneurysma-Operationen am Gehirn


Eine relative Kontraindikation stellt eine Schwangerschaft in den ersten drei Monaten dar. Hier muss der Nutzen der Untersuchung genau abgewogen werden.

Herzschrittmacher

Seit Kurzem sind MR-taugliche Herzschrittmacher in Gebrauch. Auch bei diesen Geräten gilt, dass sie bei einem Herzspezialisten in eine Art „Ruhemodus“ versetzt werden müssen, um die Elektronik zu schützen, und nach der Untersuchung wieder „angeschaltet“ werden müssen. Daher können solche Untersuchungen nur in enger Absprache mit einem Herzspezialisten erfolgen und werden daher in erster Linie an Zentren durchgeführt. Zudem muss sichergestellt sein, dass nicht alte Schrittmachersonden, die nicht MR- tauglich sind, noch im Herzmuskel verblieben sind.


Grundsätzlich ist für alle kernspintomographischen Untersuchungen eine Terminabsprache erforderlich.


Falls Sie einen sog. Implantatpass ausgehändigt bekommen haben, beispielsweise nach dem Einbringen einer Mittelohrprothese, so bringen Sie diesen am Untersuchungstag bitte mit.

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Gemeinsame Patienteninformation der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und des Berufsverbandes der deutschen Radiologen (BDR) (Stand: 2018)

Informationen zur Computertomographie (CT)

Kontrastmittel-Gabe

Häufig ist zum Differenzieren evtl. pathologischer Strukturen die Gabe eines jodhaltigen Kontrastmittels in die Armvene notwendig. Die modernen Kontrastmittel sind im Allgemeinen gut verträglich. Dennoch kann es zu Unverträglichkeiten kommen.

Ein Aufklärungsbogen und ggf. ein Gespräch vor der Untersuchung informieren Sie über weitere Details.

Grundsätzlich ist eine ausreichende Nierenfunktion erforderlich. Zudem darf keine Erkrankung der Schilddrüse vorliegen (wie z.B. eine manifeste Schilddrüsenüberfunkion (Hyperthyreose), M. Basedow, Karzinom). Auch eine geplante Schilddrüsenszintigraphie oder Radioiod-Therapie sind ein Ausschluss.

Daher sollten Sie zur Untersuchung zwei Laborwerte mitbringen:

den Kreatinin-Wert und den TSH-Wert.

Die Kontrastmittel-Gabe erfolgt nicht
  • bei Schilddrüsenüberfunktion
  • bei Nierenerkrankung bzw. Niereninsuffizienz
  • bei bekannter Allergie gegen jodhaltige Kontrastmittel
  • Plasmozytom
  • Einnahme bestimmter metforminhaltiger Medikamente zur Behandlung der Zuckerkrankheit. Diese müssen vor und nach der Untersuchung nach Absprache mit ihrem behandelnden Arzt ggf. abgesetzt werden. Je nach Fragestellung ist die Computertomographie auch ohne KM-Gabe diagnostisch zielführend. Alternativ steht bei gewissen Fragestellungen die Kernspintomographie zur Verfügung.

Bei der Untersuchung des Bauchraumes ist in der Mehrzahl der Fälle die Einnahme eines Kontrastmittels in Form eines Getränkes notwendig und zwar – je nach Fragestellung – 30 bis 60 Minuten vor der Untersuchung. Um diese Zeit verlängert sich dann der Aufenthalt in der Praxis.

Bei Computertomographien, die mit der Gabe eines intravenösen Kontrastmittels einhergehen, sollte eine Nahrungskarenz von 3 Stunden eingehalten werden.

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Kontrastmittelpumpe

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Kontrastmittelfläschchen

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